
Liebe Fahrzeuglenker/Innen!
Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass es sich beim Einfahrtsbereich zum Gemeindeamt bzw. Gasthof Kirchenwirt um eine Kreuzung lt. StVO handelt. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist ein Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einzuhalten!
Es sind genügend Parkplätze im Umkreis von 100m vorhanden -bitte diese auch zu nutzen!
Aufgrund diverser Beschwerden wird dieser Kreuzungsbereich künftig genauer kontrolliert.