Gemeinde
Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/An-tragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 250 Euro.
Die Antragsfrist läuft von 1.1.2025 bis 30.9.2025